„Die Torgauer Schlosskapelle ist noch kein Welterbe, aber im Rennen um den Titel“, sagt Lydia Klöppel, die den Bewerbungsprozess im Landratsamt koordiniert. Der nächste Schritt ist ein sogenanntes Vorabeinschätzungsverfahren (Preliminary Assessment). Die Mittel des Freistaats wird der Landkreis nutzen, um gemeinsam mit dem Staatsministerium für Regionalentwicklung und dem Landesamt für Denkmalpflege einen wissenschaftlich fundierten und überzeugenden Antrag zu erstellen, der die außergewöhnliche weltweite Bedeutung des Sakralbaus dokumentiert. „Die fertigen Unterlagen müssen wir bereits im Herbst 2025 einreichen. Auf dieser Grundlage wird dann durch ein Gutachten festgestellt, ob die Kapelle Chancen auf den Titel hat und die zweite Stufe des Antragsverfahrens durchlaufen kann“, erläutert Lydia Klöppel.
Seit Februar 2024 wird die Schlosskapelle als Einzelantrag auf der deutschen Vorschlagliste der UNESCO-Kommission geführt (siehe https://whc.unesco.org/en/tentativelists/6723/). Zuvor war das Torgauer Schloss samt Kapelle von 2012 an bereits Teil des Serienantrages „Lutherstätten in Mitteldeutschland“, der 2017 zurückgezogen wurde. Kern der aktuellen Nominierung ist die Tatsache, dass die Torgauer Kapelle als erster und einziger Kirchenneubau durch den Reformator Martin Luther selbst eingeweiht und damit vorbildhaft für den protestantischen Kirchenbau ist. Lydia Klöppel: „Hier wurden die Vorstellungen des Reformators einer protestantischen Gottesdienstgestaltung erstmals in Architektur umgesetzt. Gleichzeitig unterstreicht die räumliche Anbindung der Kurfürstlichen Gemächer an die Kapelle die enge Verbindung zwischen der Lehre Luthers und den in Torgau residierenden sächsischen Kurfürsten. Torgau war in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts das politische Zentrum der Reformation, und die Schlosskapelle ist das bauliche Zeugnis davon.“
Die Torgauer Schlosskapelle ist einer von elf deutschen Vorschlägen für die Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt. Derzeit gibt es in der Bundesrepublik insgesamt 52 Welterbestätten. Der UNESCO-Welterbetag wird in Deutschland seit 2005 alljährlich am ersten Sonntag im Juni begangen.
* Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.